Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem ADZ ADHS Diagnostik- und Behandlungszentrum GmbH (nachfolgend „ADZ“ genannt) und Patientinnen und Patienten (nachfolgend „Patient“ genannt), die über die Website des ADZ, persönlich oder per E-Mail unter Anerkennung dieser AGB abgeschlossen werden.
Abweichende AGB des Patienten finden keine Anwendung, es sei denn, das ADZ stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Die AGB gelten nur, wenn der Patient vor Vertragsabschluss auf sie hingewiesen wurde und sie in zumutbarer Weise einsehen konnte.
§ 2 Leistungsbeschreibung
Das ADZ bietet diagnostische Untersuchungen und begleitende Beratungsleistungen unter ärztlicher Leitung an. Die Durchführung erfolgt durch qualifizierte Fachkräfte (z. B. Psycholog:innen, Neurowissenschaftler:innen, medizinisches Personal) nach aktuellen wissenschaftlichen Standards. Therapeutische Maßnahmen erfolgen ausschließlich durch
approbierte Behandler:innen oder in ärztlicher Delegation.
§ 3 Vertragsabschluss
Ein Vertrag zwischen dem ADZ und dem Patienten kommt zustande, wenn das ADZ den vom Patienten übermittelten Buchungswunsch ausdrücklich bestätigt (z. B. per E-Mail).
§ 4 Preise
Die jeweils geltenden Preise für diagnostische Leistungen sind auf der Website des ADZ sowie in den individuellen Kostenaufstellungen einsehbar. Leistungen im Rahmen der medizinischen Diagnostik sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerbefreit. Coaching- und Trainingsangebote außerhalb heilkundlicher Tätigkeiten unterliegen der Umsatzsteuer.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt vor Ort per EC-/Girocard oder Kreditkarte. Alternativ kann das Honorar über die Privatärztliche Verrechnungsstelle (PVS) Bremen auf Rechnung oder in Raten beglichen werden. Barzahlungen werden
grundsätzlich nicht entgegengenommen.
§ 6 Stornierung
1 Ausfallhonorar bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 7 Tage vor dem Termin möglich. Bei Absagen innerhalb von 3 Tagen vor dem Termin wird eine Gebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars fällig. Bei Absagen innerhalb von 24 Stunden oder Nichterscheinen wird das volle Honorar berechnet. Wird der Termin kurzfristig neu vergeben, entfällt das Ausfallhonorar vollständig.
§ 7 Haftung
Das ADZ haftet für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzungen beruhen. Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet das ADZ nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 8 Datenschutz
Die vom Patienten übermittelten personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zum Zweck der Durchführung der diagnostischen Leistungen verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung). Näheres ergibt sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung
des ADZ unter https://adz24.de/datenschutz.
§ 9 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist
Lüneburg.
Lüneburg, den 01. Dezember 2025
ADZ ADHS Diagnostik- und Behandlungszentrum GmbH
Sven Langer, Administrative Leitung
Dr. med. Philipp von Arnauld de la Perrière, Ärztliche Leitung
Unsere Termine im ADZ werden als echte Bestelltermine ausschließlich für den jeweiligen Patienten reserviert. Mit der Buchung kommt ein Behandlungsvertrag nach § 630a
BGB (i. V. m. § 611a BGB) zustande. Sagt ein Patient den Termin am selben Tag ab oder erscheint ohne rechtzeitige Absage nicht und kann der Termin deshalb nicht an
eine andere Person vergeben werden, gerät der Patient in Annahmeverzug (§§ 293 ff., 296 BGB). In diesem Fall bleibt unser Vergütungsanspruch nach § 615 Satz 1 BGB i.
V. m. § 630b BGB grundsätzlich bestehen. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12.05.2022 (Az. III ZR 78/21) klargestellt, dass § 615 BGB auf Behandlungsverträge
anwendbar ist und ein Vergütungsanspruch auch dann bestehen kann, wenn der Patient den vereinbarten Termin nicht wahrnimmt, sofern die Praxis zur Leistung bereit
war und den Zeitraum freigehalten hat.
Ärztekammern und Berufsverbände weisen darauf hin, dass ein Ausfallhonorar bei Bestellpraxen zulässig ist, wenn Patienten vorab klar und verständlich über die
Möglichkeit einer solchen Berechnung informiert werden, der nicht belegte Zeitraum dokumentiert wird und die Höhe des Ausfallhonorars sich am konkret
entstehenden Schaden bzw. am entgangenen Honorar orientiert. Die Regelung zum Ausfallhonorar ist deshalb Bestandteil unserer Vertragsbedingungen/AGB (§§ 305 ff.
BGB); sie greift nur, wenn der Termin nicht spätestens [z. B. 24 Stunden] vorher abgesagt wird, eine Nachbesetzung objektiv nicht möglich war und der Ausfall vom
Patienten zu vertreten ist (§ 280 BGB).

