Termin zur Jugend-ADHS-Diagnostik

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Sie haben Fragen zur ADHS-Diagnostik bei Jugendlichen oder möchten einen Termin vereinbaren? Wir wissen, dass es nicht leicht ist, den richtigen Schritt zu gehen – gerade wenn es um Ihr Kind geht. Deshalb möchten wir Ihnen den Weg so einfach wie möglich machen.

Über das folgende Kontaktformular können Sie uns schnell und unkompliziert erreichen. Ob es um erste Fragen, Sorgen oder eine konkrete Terminvereinbarung zur Testung geht – wir sind gern für Sie da und nehmen uns Zeit, Ihr Anliegen aufmerksam zu beantworten.

Für eine möglichst aussagekräftige Diagnostik ist es hilfreich, wenn Sie uns Schulzeugnisse Ihres Kindes zur Verfügung stellen. Außerdem bitten wir Sie, im Vorfeld einige Fragebögen auszufüllen, die uns helfen, das Verhalten und die Stärken Ihres Kindes im Alltag noch besser einschätzen zu können.

Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Kind Klarheit zu schaffen und Wege aufzuzeigen, die den Alltag erleichtern und neue Perspektiven eröffnen.

    Diagnostik Termin Jugendliche

    Daten der Eltern


    Daten des Kindes



    *Pflichtfeld

    Lesen Sie bitte diese Kurzfassung der AGB durch und bestätigen Sie das bitte am Ende des Textes (scrollen erforderlich).
    Unsere Termine im ADZ werden als echte Bestelltermine ausschließlich für den jeweiligen Patienten reserviert. Mit der Buchung kommt ein Behandlungsvertrag nach § 630a BGB (i. V. m. § 611a BGB) zustande. Sagt ein Patient den Termin am selben Tag ab oder erscheint ohne rechtzeitige Absage nicht und kann der Termin deshalb nicht an eine andere Person vergeben werden, gerät der Patient in Annahmeverzug (§§ 293 ff., 296 BGB). In diesem Fall bleibt unser Vergütungsanspruch nach § 615 Satz 1 BGB i.V.m. § 630b BGB grundsätzlich bestehen. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12.05.2022 (Az. III ZR 78/21) klargestellt, dass § 615 BGB auf Behandlungsverträge anwendbar ist und ein Vergütungsanspruch auch dann bestehen kann, wenn der Patient den vereinbarten Termin nicht wahrnimmt, sofern die Praxis zur Leistung bereit war und den Zeitraum freigehalten hat.
    Eine kostenfreie Stornierung ist deshalb bis 7 Tage vor dem Termin möglich. Bei Absagen innerhalb von 3 Tagen vor dem Termin wird eine Gebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars fällig. Bei Absagen am selben Tag, innerhalb eines Werktages vor dem Termin oder bei Nichterscheinen wird das volle Honorar berechnet. Wird der Termin kurzfristig neu vergeben, entfällt das Ausfallhonorar vollständig.